
ist beschränkt durch die Vorschriften der GewO (§§ 105aff.) und des LadenschlußG, die sowohl die Beschäftigung von Arbeitnehmern wie auch das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich verbieten. Über Ausnahmen Arbeitszeit, Ladenschluss. Verstöße gegen das V.-verbot begrün...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/V/Verkauf_an_Sonntagen.htm

ist beschränkt durch die Vorschriften der GewO (§§ 105aff.) und des LadenschlußG, die sowohl die Beschäftigung von Arbeitnehmern wie auch das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich verbieten. Über Ausnahmen Arbeitszeit, Ladenschluß. Verstöße gegen das V.-verbot begründen aber nicht die Nichtigkeit des Kaufv...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/V/Verkauf_an_Sonntagen.html
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